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   VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073   

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VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073 (https://dejure.org/2012,21039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2012 - 20 B 12.30073 (https://dejure.org/2012,21039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 20 B 12.30073 (https://dejure.org/2012,21039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht Irak; Yezide und ehemaliger Polizist; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts; Gefahrendichte im Sinjar (Provinz Ninive)

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 und vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

    In jedem Fall setzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Schaden an den Rechtsgütern Leib oder Leben droht (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 18).

    aa) Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann zunächst durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimat des Klägers eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNr 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

    Dies ist in der Provinz Ninive jedoch nicht der Fall (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 und zu Sinjar-Gebiet rechtskräftiges Urteil des Senats vom 11.11.2011 Az. 13a B 10.30270 ).

    Insbesondere ist er nicht von Berufs wegen gezwungen, sich nahe der Gefahrenquelle aufzuhalten (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 ).

    Dies gilt angesichts des festgestellten Risikos auch unter Einbeziehung der im Sinjar und im gesamten Land angespannten medizinischen Versorgungslage (Lagebericht S. 38 f.; vgl. BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 ).

    Da die Voraussetzungen für die Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots nicht erfüllt sind, sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Abschiebungsverbote nach nationalem Recht zu prüfen (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 und vom 17.11.2011 Az.: 10 C 13.10 - Juris).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Nachdem das Bundesamt in seinem Bescheid über Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG entschieden und das Verwaltungsgericht den vorrangig zu gewährenden unionsrechtlichen Abschiebungsschutz gewährt hat, ist bei der streitgegenständlichen Berufung des Bundesamts in erster Linie über die Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise über die Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu befinden (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198).

    Folglich entfällt dann die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG (siehe BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).

    Da die Voraussetzungen für die Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots nicht erfüllt sind, sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Abschiebungsverbote nach nationalem Recht zu prüfen (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 und vom 17.11.2011 Az.: 10 C 13.10 - Juris).

    Diese Rechtsfolge des nationalen Abschiebeschutztatbestands bleibt von den unionsrechtlichen Vorschriften des subsidiären Schutzes nach Art. 15 der Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 unberührt (BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O. RdNr. 32).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).

    Dies ergebe sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 und vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

    Eine außergewöhnliche Situation im genannten Sinn setzt - da insoweit gefahrerhöhende persönliche Umstände außer Betracht bleiben - ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt voraus (BVerwG vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNr. 17 = NVwZ 2010, 196).

    aa) Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann zunächst durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimat des Klägers eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNr 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    In der Begründung bezog sich das Bundesamt im Wesentlichen auf die neuere Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2012 (20 ZB 12.30023) und verwies auf sein bisheriges Vorbringen im Berufungszulassungsverfahren, wo es im Wesentlichen ausgeführt hat, dass das angefochtene Urteil dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30304) widerspreche, weil die Zuerkennung eines Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG die Bejahung eines bewaffneten innerstaatlichen Konfliktes in der betreffenden Region voraussetze.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der genannten Entscheidung vom 21. Januar 2010 (a.a.O.) zu Mosul/Ninive bereits ausgeführt, dass die Gefahrendichte dort nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Bezüglich der Gefährdung der Yeziden vertritt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG SL vom 16.9.2011 Az. 3 A 446/09 RdNr. 282 ) die Auffassung, dass sich die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Yeziden nicht gefahrerhöhend auswirkt.".
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    aa) Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann zunächst durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimat des Klägers eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 BVerwGE 10 C 13.10 und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNr 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Dies ist in der Provinz Ninive jedoch nicht der Fall (BayVGH vom 21.1.2010 Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10 und zu Sinjar-Gebiet rechtskräftiges Urteil des Senats vom 11.11.2011 Az. 13a B 10.30270 ).
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 13a B 11.30335

    Kein Abschiebungsverbot für irakische Yeziden; ehemaliger Polizeiangehöriger

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30073
    Der 13a Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass sich für Yeziden und ehemalige irakische Polizeiangehörige in der Regel keine individuelle Verdichtung der allgemeinen Gefahr ergibt (BayVGH vom 2.2.2012 Az.: 13a B 11.30335 - Juris; rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.4.2012 Az.: 10 B 8.12 - Juris).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 10 B 8.12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit

  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 20 ZB 17.30121

    Gefahr einer Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak

    Im Übrigen wurde in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bisher auch eine für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes hinreichende Gefahrendichte im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG für Yeziden im Nordirak, insbesondere in den Provinzen Ninive und Dohuk, verneint (BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30073 - juris; U.v. 2.2.2012 - 13a B 11.30335 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB 14.30063

    Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass sich auch für aus der Provinz Mosul/Ninive stammende Yeziden keine Gruppenverfolgung und auch keine derartige Gefahrverdichtung ergibt, die das Vorliegen der Voraussetzungen von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F. oder § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG, in der ab dem 1. Dezember 2013 gültigen Fassung, begründen würde (B. v. 5.7.2012 - 20 B 12.30073 - juris; U.v. 2.2.2012 - 13a B 11.30335 - juris m.w.N.; vgl. auch U.v. 11.11.2011 - 13a B 10.30270 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB
    Durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass sich auch für aus der Provinz Mosul/Ninive stammende Yeziden keine Grup­ penverfolgung und auch keine derartige Gefahrverdichtung ergibt, die das Vorliegen der Voraussetzungen von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F. oder § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG, in der ab dem 1. Dezember 2013 gültigen Fassung, begründen würde (B. v. 5.7.2012 - 20 B 12.30073 - juris; U.V. 2.2.2012 - 13a B 11.30335 - juris m.w.N.; vgl. auch U.v. 11.11.2011 - 13a B 10.30270 - juris).
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